1. Tierpension
Voraussetzungen Hundeaufnahme
- Unkastrierte Rüden können nur aufgenommen werden, wenn sie dahingehend
erzogen sind, dass sie nicht alles markieren oder zumindest problemlos einen
Rüdengürtel tragen, falls es zu unerwünschtem Markierverhalten kommen sollte. - Hunde sollten verträglich mit Hunden und Kindern sein
- Sie sollten leinenführig sein
- Alle Hunde müssen geimpft (Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut), entwurmt und entfloht (mindestens 2 Wochen vor Abgabe) sein.
- Kranke und trächtige Tiere werden nicht aufgenommen
- Hundehaftpflichtversicherung mit Absicherung für verursachte Schäden in der Tierpension (z.B. Zerbeißen von Möbeln etc.)
Voraussetzungen Katzenaufnahme
- Katzen sollten, Kater müssen kastriert sein
- Alle Katzen müssen geimpft (Pflicht:Katzenschnupfen, Katzenseuche; Draußen-Katzen zusätzlich: Leukose und Tollwut), entwurmt und entfloht (mindestens 2 Wochen vor Abgabe) sein
- kranke und trächtige Tiere werden nicht aufgenommen
Alle Leistungen in der Tierpension
- Katzenstreu, Trinknäpfe, Körbchen, Bettchen, Spielzeuge
- Fütterung, Spaziergänge, Pflege, Reinigung, Spiel- und Schmusezeiten
- 24-Stunden Betreuung rund um die Uhr
Preise in der Tierpension
(alle Preise inkl. MwSt) gültig ab 1.1.2023 Hunde | 1. bis | |
mit Ihrem Futter | 14. Tag | 15. Tag bis.. |
1 Hund | 24,00 € | 22,00 € |
2 Hunde (je Hund) | 23,00 € | 21,00 € |
Tageshund bis mittags | 13,00 € | |
Tageshund bis nachmittags | 15,00 € | |
Tageshund bis abends | 19,00 € | |
Tageshund > 12 h anw. | 24,00 € | |
Probetag 1 Hund | 35,00 € | |
Probetag 2 Hunde | je 30,00 € | |
Katzen | ||
mit Ihrem Futter | ||
1 Katze | 13,00 € | 11,00 € |
2 Katzen (je Katze) | 12,00 € | 10,00 € |
Hol- und Bringtag
Bring- und Holtag ist jeweils 1 Tag unabhängig von den Bring- und Holzeiten.
Es gelten hierzu die im Betreuungsvertrag verbindlich angegebenen Bring- und Holzeiten.
Feiertagszuschlag
An folgenden Tagen erheben wir einen Feiertagszuschlag von je 5 €:
Neujahrstag, Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag),
Tag der Arbeit (1.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3.10.),
Reformationstag (31.10.), Weihnachten (24.12. bis 26.12.) und Silvester
Läufigkeit
Für läufige Hündinnen erheben wir einen Hygieneaufwandsbeitrag von 5 € pro Tag
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2. Mobile Tierbetreuung
In der mobilen Betreuung erbringen wir folgende Leistungen:
Hol- und Bringservice
Gerne holen wir Ihre Tiere bei Ihnen Zuhause ab und bringen Sie Ihnen wieder nach dem vereinbarten Zeitraum. So können Sie z.B. reibungslos in den Urlaub starten.
Hausbesuche/Gassiservice
Alle Tiere (Hund, Katze, Kleintiere, Nagetiere) die eine Betreuung Zuhause (in Ihrem Haushalt) wünschen.
Mit der mobilen Betreuung möchte wir Ihren Tieren eine flexible, individuelle und qualifizierte und vor allem stressfreie Versorgung während Ihrer Abwesenheit bieten.
Wir haben stets große Aufmerksamkeit darauf, dass es Ihren Tieren an nichts fehlt und diese sich so geborgen wie möglich fühlen.
Ihre Tiere verbleiben in deren gewohnten Umgebung und werden durch unser Team mehrmals täglich bzw. nach Absprache mit Ihnen besucht und versorgt.
Enthalten sind:
Fütterung (ihr eigenes Futter) Wassernapf/Tränke säubern und füllen, Spaziergänge (Gassiservice Hunde), Pflege und Reinigung (u.a. Katzentoilette), Fegen bzw. Saugen rund um den Käfig, Müllentsorgung, Betreuung von einem Gehege/Käfig/Terrarium, äußere Kontrolle nach Verletzungen/Krankheitsanzeichen, Medikamentenvergabe
Kostenloser Zusatzservice:
Weiter ist in diesem Service kostenfrei mit inbegriffen (sofern gewünscht)
- Briefkastenleerung
- die Mülltonne rausstellen
- Rolladendienst
- Lüften
Tierarztbesuche
Falls Sie ihr Tier nicht selber zum Tierarzt bringen können, komme wir gerne zu Ihnen und befördern ihr Tier zum Tierarzt, betreuen es während der Wartezeit sowie Behandlung und bringen es wohlbehütet wieder zu Ihnen zurück.
Sollten vor Ort zusätzliche, wichtige gesundheitliche Entscheidungen anstehen nehmen wir natürlich umgehenst Kontakt mit Ihnen auf um die bestmöglichste Behandlung für ihr geliebtes Tier zu gewährleisten.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen nur ihr Tier transportieren können und dürfen. Eine Beförderung von Personen ist ohne Personenbeförderungsschein nicht erlaubt (PBefG).
Preise in der Mobilen Tierbetreuung
(alle Preise inkl. MwSt) Gültig ab 1.1.2023 | ||
Gassiservice (Hunde) | ||
Gassiservice 30 min | 15,00 € | |
zzgl. Fahrtkosten | 0,50 €/km | |
zzgl. ggf. Besichtigung/Schlüsselübergabe | 25,00 € | |
Hausbesuche (Katzen) | ||
Hausbesuch 1 mal am Tag | 11,00 € | |
Hausbesuch 2 mal am Tag | 20,00 € | |
Hausbesuch 3 mal am Tag | 28,00 € | |
Besichtigung/Schlüsselübergabe | 25,00 € | |
zzgl. Fahrtkosten | 0,50 €/km | |
Hol- und Bringservice | ||
Abholung am Wunschort | 0,50 €/km | |
Bringen zum Wunschort | 0,50 €/km | |
Tierarztbesuch | 25,00 € | |
zzgl. Fahrtkosten | 0,50 €/km | |
zzgl. externe Tierarztkosten | ||
Friseurtermin | 25,00 € | |
zzgl. externe Friseurkosten |
Feiertagszuschlag
An folgenden Tagen erheben wir einen Feiertagszuschlag von je 5 €:
Neujahrstag, Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag),
Tag der Arbeit (1.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3.10.),
Reformationstag (31.10.), Weihnachten (24.12. bis 26.12.) und Silvester
Damit der Tierpensionsplatz bzw. die Mobile Tierbetreuung für sie verbindlich reserviert werden kann, dürfen wir Sie bitten, uns den Betreuungsvertrag (für 2 Tiere hier) online ausgefüllt zukommen zu lassen. Nach positiv erfolgter Prüfung auf Verfügbarkeit eines Pensionsplatzes bzw. Durchführbarkeit des mobilen Service, erhalten Sie die verbindliche Zusage per email.
Sollte eine gewünschte Leistung nicht enthalten sein oder Sie möchten eine individuelle Betreuung/Leistung:
"Kein Problem wir finden eine Lösung"
Die AGB`s finden Sie ganz unten in der Fusszeile dieser Homepage.
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus und per Überweisung. Tageshunde erhalten im Folgemonat eine Gesamtrechnung.
Mobile Tierbetreuung zählt zu den haushaltsnahen Beschäftigungen.
Die Finanzverwaltung erkennt 20 Prozent des Rechnungsbetrags an. Dieser Anteil der Aufwendungen ermäßigt direkt die tarifliche Einkommensteuer. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 4000 Euro jährlich berücksichtigt.
Voraussetzung hierzu ist, dass die Mobile Tierbetreuung bei Ihnen zu Hause stattfinden muss, Sie eine Rechnung erhalten und der Betrag per Überweisung bezahlt werden muss. Absetzbar sind Arbeitsaufwand und Fahrtkosten, jedoch nicht Kosten für Futter und andere Materialen.
Anerkannt sind: Gassigehen, Betreuung von Hund oder Katze in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück.
Rechtsgrundlagen:
§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2015 - 15 K 1779/14 E